Einkommen und Spenden
Was passiert mit meiner Abgeordnetenentschädigung und meiner Aufwandspauschale?
Für meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete erhalte ich eine Abgeordnetenentschädigung von 12.374,36€ (Stand April 2026).
Von dieser Entschädigung zahle ich die folgenden regelmäßigen monatlichen Beträge:
- Lohnsteuer (Steuerklasse II): 3.825,41€
- Solidaritätszuschlag: 201,00€
- Mandatsabgabe Die Linke (Bundesverband): 1.775,02€
- Mandatsabgabe Die Linke (Niedersachsen): 675,00€
- Mitgliedsbeitrag Die Linke: 200,00€
- Mitgliedsbeitrag Fraktionsverein Die Linke e. V.: 460,00€
- Beitrag gesetzliche Krankenversicherung: 1.238,06€
Gesamt: 8.374,49€
Damit verbleiben mir monatlich 4.000€ netto, was ungefähr meinem vorherigen Gehalt als Gewerkschaftssekretärin (3.930€) entspricht. Vergüteten Nebentätigkeiten gehe ich nicht nach.
Ich erhalte darüber hinaus eine steuerfreie Aufwandspauschale von 5.467,27€ (Stand April 2026).
Von dieser zahle ich:
- Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung in Berlin: 1.204,36€
- Zweitwohnsitzsteuer: 225,00€
- Miete Wahlkreisbüro Hannover: 1.100,00€
- Miete Wahlkreisbüro Göttingen: 430,00€
- Unterhalt der Büros (Verbrauchsmaterial etc.): 300,00€
- Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften: 230,00€
- Fahrtkosten: 270,00€
Gesamt: 3.759,36€
Die verbleibenden 1.707,92€ fließen in Anschaffungen und Ausstattung der Büros, in Spenden (z. B. an lokale Vereine) sowie generelle Kosten für Veranstaltungen.
